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HOTEL DOBERANER HOF
Inh. Volker Starck
Alexandrinenplatz 4
18209 Bad Doberan
Kontakt
Telefon: +49 (0)38203 - 74 74 0
E-Mail: info@hotel-doberaner-hof.de
web: www.hotel-doberaner-hof.de
Umsatzsteuer-ID
DE273000456
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Erfassung von Daten
Sie können unsere Online-Präsentation grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer persönlichen Daten nutzen. Durch das Aufrufen unserer Website werden auf den Servern unseres technischen Diensteanbieters 1und1 Internet SE (www.1und1.de) oder dessen Geschäftspartnern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, wie der Name Ihres Internetserviceproviders, die Website, von der aus Sie uns besuchen, die Websites, die Sie bei uns besuchen und Ihre IP-Adresse. Diese Daten würden möglicherweise eine Identifizierung zulassen, allerdings findet von uns diesbezüglich keine personenbezogene Verwertung statt. Sie können zu statistischen Zwecken ausgewertet werden, wobei der einzelne Benutzer jedoch anonym bleibt. Soweit Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, haben wir durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass die Vorschriften des Datenschutzes beachtet werden. Unser Internetauftritt integriert Inhalte anderer Anbieter. Dies können reine Content-Elemente (z.B. Nachrichten, Neuigkeiten) aber auch Widgets (Funktionen wie z.B. Wetternachrichten) sein. Aus technischen Gründen erfolgt dies, indem diese Inhalte vom Browser von anderen Servern geladen werden. In diesem Zusammenhang wird die aktuell von Ihrem Browser verwendete IP übermittelt.
Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten
Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. im Rahmen einer Buchung eines Gästezimmers, durch das Ausfüllen von Kontakt-Formularen oder das Versenden von E-Mails, im Rahmen von Anfragen oder Anforderung von Material zur Verfügung stellen. Die Datenbank und ihre Inhalte bleiben bei uns und unserem technischen Diensteanbieter. Ihre persönlichen Daten werden in keiner Form von uns oder von uns beauftragten Personen Dritten zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass hierzu Ihr Einverständnis oder eine behördliche Anordnung vorliegt.
Verwendungszwecke
Die von Ihnen erfassten persönlichen Daten werden wir nur dazu verwenden, Ihnen die gewünschten Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen, oder aber zu anderen Zwecken, für die Sie Ihre Einwilligung erteilt haben, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
Zugriffs- und Berichtigungsrecht
Sie haben das Recht, alle auf Ihre Person bezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, zu überprüfen und zu berichtigen, wenn sie Ihrer Meinung nach veraltet oder unrichtig sind. Hierzu genügt eine E-Mail an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.
Recht auf Widerruf
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Aufbewahrung von Daten (Data Retention)
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Einsatz von Cookies
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Sicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre zur Verfügung gestellten Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Im Falle der Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten werden die Informationen in verschlüsselter Form übertragen, um einem Missbrauch der Daten durch Dritte vorzubeugen. Unsere Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet.
Jugendschutz
Kinder oder eingeschränkt geschäftsfähige Jugendliche dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung der Eltern oder der Aufsichtsperson keine Personendaten an unsere Webseite übermitteln. Wir werden in keinem Fall wissentlich erlangte Personendaten von Kindern oder eingeschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher sammeln oder in irgendeiner Weise verwenden oder Dritten gegenüber unberechtigt offen legen.
Kontaktformular
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen einer Kontaktanfrage z.B. mittels eines Kontaktformulars zur Verfügung stellen, werden nur für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme und für die damit verbundene technische Administration verwendet. Die Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten umgehend gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden auch ohne Ihren Widerruf gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder Sie die hier erteilte Einwilligung zur Speicherung widerrufen. Dies geschieht auch, wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Zimmerbuchung
Sofern Sie eine Zimmerbuchung über unsere Webseite tätigen, werden wir in der Regel nur solche Daten erheben, die wir zur Erbringung der erfragten Leistungen, wie z.B. zur Beantwortung Ihrer Anfragen oder zur Abwicklung der mit Ihnen geschlossenen Verträge, benötigen. So benötigen wir für eine Zimmerbuchung unter anderem Kreditkartennummer, Verfallsdatum sowie die Prüfnummer der Kreditkarte, die jedoch auf sicheren Servern des Buchungsportal verschlüsselt gespeichert wird. Sofern wir Sie um weitergehende Daten bitten, handelt es sich um freiwillige Informationen, welche wir als solche kennzeichnen.
Anpassungen
Die ständige Entwicklung des Internets macht von Zeit zu Zeit Anpassungen unserer Datenschutzerklärung erforderlich. Wir behalten uns vor, jederzeit entsprechende Änderungen vorzunehmen.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung, die Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, zu öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen
außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Alle vertraglichen Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Ansprüche im Falle vorsätzlichen Handelns. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit nicht zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz derEuropäischen Zentralbank zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 an das Hotel zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann mit einer anerkannten, rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
IV. Stornierung des Kunden (Abbestellung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Hotelaufnahmevertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zur kostenlosen Stornierung vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin den Vertrag stornieren ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
3. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen
V. Stornierung des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden innerhalb der Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels im Rahmen auf sein Recht zur Stornierung binnen einer vom Hotel festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Hotelaufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden, ohne dass dies dem Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
· ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 5 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel gegen den Kunden entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3 gelten in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn es nicht ausdrücklich im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Sorgt der Gast nicht dafür, dass die Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und das Zimmer freigibt, kann das Hotel den vollen Preis für einen weiteren Tag fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss das Hotel Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallende Kosten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Schadenersatzansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800, sofern diese im verschlossenen Zimmersafe aufbewahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
3. Soweit vom Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungs-pflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages oder dieser Klausel, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Falle unwirksamer Bestimmungen werden diese durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen